Die NSA hat die Zusammenarbeit mit dem BND bewusst überzogen. Laut neuem BND-Gesetz müsste das Kanzleramt indirekt die NSA kontrollieren - was in der Praxis nur schwer vorstellbar ist.
Der Bundesrat hat am Freitag die im Oktober vom Bundestag beschlossenen BND-Gesetze gebilligt. Die Neuregelungen sehen zum einen vor, dass für den Bundesnachrichtendienst (BND) künftig präzisere Regeln für das Ausspähen von Zielen im Ausland gelten. Außerdem wird geregelt, dass das für die Geheimdienstüberwachung zuständige Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) einen Ständigen Bevollmächtigten mit eigenem Arbeitsstab bekommt.
Der neue Posten soll eine wirksamere Kontrolle von BND, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst durch die Volksvertreter sicherstellen. Vor der Länderkammer wird zudem die neue Bundesratspräsidentin, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), ihre Antrittsrede halten. Die Länderkammer befasst sich zudem mit einer Initiative Niedersachsens, die auf eine nach den Einkommen ausgerichtete Staffelung von Bußgeldern bei Verkehrsverstößen abzielt.
Mitte 2013 wurde die deutsche Bundesregierung Mitte 2013 völlig überraschend von der NSA Affäre getroffen. Der BND hatte über Jahre hindurch engstens mit der NSA kooperiert hatte. Die Kooperation nahm Formen an, die weit über den Auftrag des BNDs hinausgingen und auch vom Memorandum of Agreement mit der NSA nicht gedeckt waren. In diesem Memorandum wird die Zusammenarbeit des BND mit der NSA zum Zweck der Terrorismusbekämpfung festgelegt. Mit Terrorismusbekämpfung hatte diese Zusammenarbeit jedoch nur nebenbei zu tun. Der Mitte 2014 eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss deckte eine Vielzahl von Gesetzesverletzungen durch die Arbeit des BNDs auf. So wurden vom BND über Jahre hinweg sogenannte Selektoren (Suchbegriffe) verwendet, die mit dem deutschen Interesse in vielen Fällen wenig oder nur am Rande zu tun hatten.
Die eigentliche Problematik der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA bestand darin, dass der BND hinter den technischen Fertigkeiten der NSA zurückgeblieben war, und die NSA nicht ohne weiteres über Zugange zu den stark frequentierten Glasfaserknotenpunkten, wie jenen in Frankfurt, verfügte. Genau darin liegt der Knackpunkt für das BND-Gesetz, dahinter verbirgt sich die strategische Zielsetzung den BND so hochzurüsten, dass er von seiner bisherigen Rolle als Juniorpartner der NSA abrücken kann. Der Höhepunkt der Zusammenarbeit fand zwischen 2004 und 2008 im Rahmen der Operation Eikonal statt. Eine Zusammenarbeit, die so weitreichend war, dass das Kanzleramt acht Jahre nach Auslaufen dieser Operation sich immer noch in Erklärungsnotstand befindet. Ein bilaterales Programm, das der NSA den Zugriff auf Internetdaten und Telefonie des Fernmeldeknotens Frankfurt einräumt und zwar uneingeschränkt. Dies nicht direkt, sondern unter Abstützung des BNDs, der wiederum eng mit der deutschen Telekom kooperierte.
Der Untersuchungsausschuss hat noch nicht einmal seinen Abschlussbericht vorgelegt, verabschiedet die Bundesregierung das umfassendste Gesetz über die Befugnisse eines Geheimdienstes, das jemals in Deutschland beschlossen wurde. Damit reagiert die Bundesregierung auf die NSA-Affäre und die Aufdeckungen E. Snowden’s. Politische Verantwortung wird seitens des Kanzleramtes, das für die Dienstaufsicht des BND zuständig ist, nicht übernommen. Für die Regierung ist die Verabschiedung des Gesetzes auch das Ende der NSA-Affäre. Zwar wird das BND-Gesetz von der Regierung mit dem Argument politisch vermarktet, dass die Mitarbeiter des BNDs damit einen Rechtsrahmen erhalten. De facto jedoch hat die Regierung den BND für den größten Spionageskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte zum Sündenbock gestempelt. Entlassungen waren im Zuge der Aufarbeitung der Affäre eher selten. Neben Snowden selbst, traf es den erst 2012 ins Amt berufene BND-Präsidenten Schindler, der in der Affäre eine fundamental andere Linie verfolgte als die Bundesregierung.
Das neue BND-Gesetz hat drei Schwerpunkte:
– Legalisierung von bis dato praktizierter illegaler oder fragwürdiger Verfahren vor allem im Hinblick auf die Telekommunikationsüberwachung.
– Der Versuch politische Verantwortung für die Arbeit des Diensts auch tatsächlich im Bundeskanzleramt anzusiedeln und diese Verantwortung auch belastbar zu dokumentieren.
– Die Abhängigkeit von der NSA kontinuierlich zu reduzieren und eigene Kapazitäten aufzubauen.
Was hier entstehen soll, ist so etwas wie eine eigene deutsche NSA mit definierten Schnittstellen zu anderen Nachrichtendiensten, wie z.B. zur NSA oder dem britischen GCHQ. Damit hat die deutsche Politik die Latte sehr hoch gelegt. Über Jahre hindurch wurde der BND als politisches Stiefkind behandelt. Die NSA-Affäre hat gezeigt, dass der BND ein Eigenleben entwickelt hat, das mitunter jenseits der deutschen Interessenlage angesiedelt war und die Regierung Merkel politisch unter Druck gesetzt hat.
Das BND-Gesetz kann jedoch auch anders gelesen werden: indem gängige Verfahren im Nachhinein legalisiert werden, wirft dies auch ein Schlaglicht auf die bisherige Arbeit des BNDs.
Der frühere Chef des österreichischen Verfassungsschutzes, Gert Polli, sieht in dem neuen Gesetz nur bedingt eine Verbesserung.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Im neuen BND-Gesetz wird dem Bundeskanzleramt eine stärkere Kontrollbefugnis eingeräumt. Wird der BND dadurch besser steuerbar?
Gert Polli: In der NSA-Affäre hat man dem BND vorgeworfen, die Politik nur unzureichend über die Kooperation mit der NSA informiert zu haben. Aus meiner Sicht hat die NSA die Kooperation mit dem BND bewusst überspannt und damit auch Deutschland über den Tisch gezogen. Es ist richtig, dass der BND sich nach 09/11 zu stark auf die NSA, aber auch auf die Zusammenarbeit mit der CIA abgestützt hat. Die Leiter dieser Behörde konnten jedoch davon ausgehen, dass die enge Kooperation mit der NSA politisch gewollt und damit abgesegnet war. Dass das Kanzleramt im Nachhinein davon spricht, nicht ausreichend informiert worden zu sein, ist nur die halbe Wahrheit.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Was wird sich jetzt im neuen BND-Gesetz ändern?
Gert Polli: Die Führung des BNDs wird unmittelbarer und die politische Verantwortung wird damit transparent. Natürlich wird diese, politisch zur Schau gestellte, Transparenz den geheimen operativen Aktivitäten des BND nicht förderlich sein. Ein Zuviel an politischer Transparenz ist in der Regel mit einer Stagnation des Dienstes verbunden. Trotzdem, das Bundeskanzleramt bestimmt fortan, welche Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Arbeit des BNDs sind. Das ist grundsätzlich nicht neu, neu allerdings ist, dass dieses Interessenprofil im Einvernehmen mit anderen Bundesministerien erfolgen wird. Das Kanzleramt wird insofern aufgewertet, als dass es, zum Administrator einer koordinierten deutschen Interessenlage aufgewertet wird.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Kritiker des BND-Gesetzes meinen, dass dem BND nunmehr all das legalisiert wurde, was er im rechtlichen Graubereich bereits seit vielen Jahren praktiziert. Wie sehen Sie das?
Gert Polli: Die Kritiker haben recht. Die Mitarbeiter waren seit vielen Jahren gezwungen mit ungenügenden Rechtsgrundlagen ihrer Arbeit nachzugehen. Das jedenfalls wird sich ändern. Das BND-Gesetz hätte schon viel früher auf den Weg gebracht werden sollen. Es hat fast den Anschein, dass die Snowden Affäre Geburtshelfer dieses Gesetzes war.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wird es weiterhin flächendeckende Telekommunikationsüberwachung durch den BND geben?
Gert Polli: Der BND war auch in der Vergangenheit technisch nicht dazu in der Lage. Das BND-Gesetz sieht keine flächendeckende Kommunikationsüberwachung und Speicherung vor. Hier gibt es nicht nur verfassungsrechtliche Schranken, sondern auch die technische Hürde. Nein, die Überwachung erfolgt mittels sogenannter Selektoren (Suchbegriffe). Auch in diesem Bereich kommt dem Kanzleramt eine Kontrollfunktion zu. Das Kanzleramt wird künftig per Anordnung verfügen, welche Telekommunikationsnetze für die Datenerhebung durch den BND genutzt werden dürfen. Ebenso ist vorgesehen, dass das Kanzleramt die Selektoren absegnet. Theoretisch bedeutet das, dass der BND damit eine stringente Dienstaufsicht erhält. In der Praxis jedoch ist Skepsis angebracht und die Frage drängt sich auf, ob das Kanzleramt fachlich und personell überhaupt in der Lage ist, diese Rolle einzunehmen. Der ausgeschiedene BND-Präsident Schindler war in diesem Punkt anderer Meinung als das Kanzleramt und befürchtete eine Lähmung seiner Behörde durch zu viel Aufsicht und der damit verbundenen Unmöglichkeit, sensible Informationen effektiv geheim zu halten.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Müssen wir damit rechnen, dass der BND auch deutsche Staatsbürger und Bürger der EU überwacht?
Gert Polli: Ja, zum Teil. Auch EU-Institutionen und öffentliche Stellen ihrer Mitgliedsstaaten sowie Unionsbürger dürfen im Wege von Suchbegriffen überwacht werden. Ziel: Erkennung und Begegnung von schwerwiegenden Straftaten. Orientierungsrahmen ist hier das G-10 Gesetzt §3. Wie die NSA-Affäre zutage gefördert hat, lagen solche Ziele auch schon bisher im Aufklärungsinteresse des BNDs. Damit unterscheidet sich der BND nicht von anderen Diensten dieser Größenordnung und Fähigkeiten, er schließt damit jedoch zur internationalen Community auf.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Darf der BND deutsche Staatsbürger abhören?
Gert Polli: Nein, das darf der BND nicht. Deutsche Staatsbürger, inländische juristische Personen oder Personen, die sich im Bundesgebiet aufhalten, fallen nicht in die Zuständigkeit des BND. Diese Zuständigkeit liegt beim Verfassungsschutz und bei den Strafrechtsbehörden. Was nicht geregelt ist, ist die Schnittstellenproblematik zwischen Verfassungsschutz und BND und Strafrechtsbehörden. Was hier deutlich wird, ist die weitere Gültigkeit des Trennungsgebotes von Dienst und Polizei gleichzeitig aber auch zwischen Inlands- und Auslandskompetenzen. In diesem Punkt bleibt das Gesetz weit hinter den tatsächlichen Herausforderungen zurück. In- und Auslandsaktivitäten verschwimmen zunehmend aufgrund einer internationalisierten Bedrohung – gewissermaßen ohne Grenzen. Das BND-Gesetz geht in diesem Punkt meines Erachtens nicht weit genug.
Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Der österreichische Grün-Abgeordnete Peter Pilz will das BND-Gesetz vor dem EuGH bringen und argumentiert, dass das Gesetz gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, da deutsche Staatsbürger im Gegensatz zu Unionsbürgern von der Überwachung durch den BND ausgenommen sind.
Gert Polli: Es ist richtig, dass es eine Reihe von Ausnahmen gibt, darunter auch deutsche Staatsbürger. De facto sind diese nicht von der Überwachung ausgenommen, sondern nur von der Überwachung durch den BND, nicht jedoch von einer Überwachung durch den Verfassungsschutz oder durch eine Sicherheitsbehörde. Obwohl eine Begründung für eine solche Überwachung notwendig ist, wird zu Recht kritisiert, dass diese sehr vage formuliert wurde und quasi missbrauchsanfällig ist. Eine flächendeckende Überwachung allerdings ist technisch und praktisch durch deutsche Behörden ausgeschlossen.